Aufhebung des Feuerverbots im Siedlungsgebiet
Die Stadt Maienfeld hebt das kommunale Feuerverbot mit sofortiger Wirkung ausschliesslich im Siedlungsgebiet auf. Zum Siedlungsgebiet zählen die rechtskräftigen Bauzonen sowie die vollständig von Bauzonen umschlossenen Flächen. Die Bauzonen sind im kantonalen Geoportal unter map.geo.gr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einsehbar.
Ausserhalb des Siedlungsgebiets gilt das absolute Feuerverbot des Kantons weiterhin.
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr und zu den geltenden Verboten finden Sie unter www.waldbrandgefahr.gr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Stadt Maienfeld / Zweckverband Falknis