Befristete Aufhebung des Feuerverbots im Siedlungsgebiet
Die Geschäftsleitung der Stadt Maienfeld hat beschlossen, das Feuerverbot im Siedlungsgebiet während des Weinfests befristet aufzuheben.
Geltungsdauer: Die Aufhebung gilt von Freitag, 4. September 2026, bis und mit Sonntagabend, 6. September 2026.
Ab Montag, 7. September 2026 gilt im Siedlungsgebiet wieder das bisherige Feuerverbot.
Weiterhin erhöhte Brandgefahr: Die grundsätzliche Gefahr ist nicht gebannt. Auch während der befristeten Aufhebung ist beim Umgang mit offenem Feuer grösste Vorsicht geboten. Die notwendigen Vorsichtsmassnahmen sind zwingend einzuhalten und geeignete Löschmittel bereitzuhalten. Feuer dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und müssen vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Bei Wind ist auf offenes Feuer zu verzichten.
Ausserhalb des Siedlungsgebiets gilt weiterhin ein striktes Feuerverbot: Das Amt für Wald und Naturgefahren hält ausdrücklich am allgemeinen Feuerverbot fest. Das Entfachen von Feuer jeglicher Art ist ausserhalb des Siedlungsgebiets weiterhin untersagt. Dies gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen.
Die befristete Aufhebung betrifft ausschliesslich das Siedlungsgebiet der Stadt Maienfeld.
Stadt Maienfeld
Geschäftsleitung